Bauantrag 1.0…

Juni-Juli 2021

Der Entwurf

Mit dem Vorabzug des Lageplans und dem Ergebnis des Bodengutachtens haben wir die Erstellung des Bauantrags beauftragt. Für diese Aufgabe ist immer ein Architekt notwendig. Da Nordhaus keine internen Architekten hat, hatten wir einen Architekten von unserem Nordhaus Berater empfohlen bekommen.

Unser Fachberater und der Architekt erstellten zusammen den Bauantrag und schickten uns die ersten Entwürfe zu. An dem Grundriss haben wir nicht mehr viel geändert, da wir schon bei unserem Werksvertrag das Haus fertig geplant haben. Lediglich zwei Fenster wurden nochmal in der Größe verändert. Und es fiel letztendlich die Entscheidung für farbige Fenster in anthrazit.

Gemäß dem Bebauungsplan (B-Plan) stand fest, dass wir eine Rigole einplanen müssen und nach hydrogeologischen Gutachten war auch klar, welche Maße die Rigole erfüllen muss. Dementsprechend wollen wir bereits die Zisterne und die Rigole in unseren Bauantrag einplanen. Dies war allerdings die größte Schwierigkeit. Für die Rigole müssen wir gewisse Abstände zu dem Nachbarn und der Straße einhalten, sodass nur in dem linken unteren Teil unseres Grundstücks Platz ist. Dort ist aber auch der Anschluss für Strom, Wasser und Telekom. Anfangs war geplant, dass die Hausanschlüsse rechts in das Grundstück verlegt werden. Durch die in der Straße eingebaute Rigole war dies aber nicht mehr möglich und alles wurde auf die linke Seite versetzt. Letztendlich ließ sich eine Lösung finden.

Unser Grundstück macht uns nur bei den Höhen etwas Probleme, da es eine Hanglage zur Straße hat. Nach dem B-Plan dürfen wir bis zu einer Höhe von 275m NHN gehen. Wir planen eine Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen und einer Gesamthöhe von 7,8 m und mussten deshalb schauen, auf welche Höhe wir das Haus setzen. Auf der einen Seite möchte man ebenerdig aus dem Wohnbereich in den Garten gehen, aber die Steigung zum Eingang soll auch nicht zu hoch sein. Wir wählten für die Oberkante Fertigfußboden die Höhe 267m aus und waren damit fast an der maximal zulässigen Höhe. Diese Höhe bewirkt, dass wir in dem vorderen Teil des Hauses etwas Erde aufschütten und im hinteren Teil Erde abtragen müssen. Ein guter Kompromiss aus unsere Sicht.

Die Einreichung des Bauantrags

Nun war alles vorbereitet. Der Entwurf wurde dem Vermesser zugesendet, damit dieser das Haus, das Carport, die Terrasse sowie Zisterne und Rigole in den Lageplan einzeichnen konnten. Alles musste nun etwas schneller gehen, weil unser Architekt in den Sommerurlaub wollte. Ich setzte mich am vorletzten Arbeitstag ins Auto, holte die Lagepläne beim Vermesser ab, brachte Sie zum Architekt und bekam im Anschluss die fünf Ausfertigungen des Bauantrag.

Gemäß der Landesbauordnung NRW ist es möglich einen Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu stellen, sofern für das Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt. Bei diesem Verfahren reicht man die Ausfertigungen beim Bauamt ein und dieses hat vier Wochen Zeit Einspruch gegen die Planung zu erheben. Sollte kein Widerspruch erfolgen, hat man sozusagen eine Genehmigung und man kann mit dem Bau beginnen. Gleichzeitig trägt man selber bzw. der Architekt bei diesem Verfahren auch die Verantwortung, dass man exakt nach dem Bebauungsplan baut. Ein weitere Vorteil sind hier die geringeren Genehmigungsgebühren durch das Bauamt. Dies kann sich natürlich von Bauamt zu Bauamt unterscheiden.

Da wir einen Bebauungsplan haben und wir unseren Grundriss genau danach planten, wählten wir diese Variante für den Bauantrag. Wir schauten uns die Ausfertigungen nochmals akribisch an, aber im Große und Ganzen passte aus unsere Sicht alles. Lediglich bei der Dachform hatten wir noch ein Fragezeichen. Wir planten mit Nordhaus ein Zeltdach. Im B-Plan ist für unsere Reihe nur Walmdach und Flachdach erlaubt. Daher sicherten wir uns bei unserem Architekten nochmal ab und bekamen die Rückmeldung: ” im Oberbergischen ist ein Zeltdach eine Art des Walmdachs nur mit Spitze”. Damit war auch das Thema für uns abgeschlossen und wir waren bereit den Bauantrag einzureichen.

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